Als
Spartenprogramm (auch
Spartensender oder
Zielgruppenprogramm) wird im
Medienrecht ein
Hörfunk- oder Fernsehprogramm bezeichnet, das sich auf spezielle Themen und Sendeformate spezialisiert. Typische Spartenprogramme bieten beispielsweise im Fernsehbereich die Musiksender und Nachrichtenkanäle oder im Radiobereich die
Top40-Radiostationen der USA, deren
Airplay sich auf die aktuellen Hits aus der
Hitparade beschränkt. Gegensatz ist das
Vollprogramm.