Spezialisierte ambulante Palliativversorgung


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Spezialisierte ambulante Palliativversorgung
Mit der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) wurde 2007 die gesetzliche Grundlage geschaffen, nach der schwerstkranke und sterbende Krankenversicherte in der häuslichen oder familiären Umgebung Anspruch auf leidensmindernde (palliative) medizinische und pflegerische Behandlung haben. Damit soll dem Wunsch vieler Patienten entsprochen werden, bis zu ihrem Tod im vertrauten Umfeld bleiben zu können. Mit SAPV werden erkrankungsbedingte Krisensituationen aufgefangen, die sonst zu ungewünschten und belastenden Krankenhauseinweisungen führen würden.

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