Der
Sportfischer übt – im Gegensatz zum
Berufsfischer – den Fischfang als Freizeitbeschäftigung aus. Allerdings ist die Sportfischerei – ähnlich wie die
Wildjagd – in Deutschland in den letzten Jahren infolge eines gewandelten Umwelt- und Tierschutz-Bewusstseins in die Diskussion geraten. Laut
Tierschutzgesetz ist das Fangen und Töten von
Wirbeltieren, also auch
Fischen, ausschließlich aus „vernünftigen Gründen“ erlaubt. Als „vernünftiger Grund“ gilt die Verwertung der gefangenen Fische zum tierischen oder menschlichen Verzehr. Im allgemeinen Sprachgebrauch haben sich die Begriffe
Angler oder
Angelfischer durchgesetzt, da die Bezeichnung des Angelns als Sport nicht den vorhergenannten Bedingungen entspricht.