Sprachgebrauch bezeichnet mindestens zwei verschiedene Dinge:
- die in einer Sprache übliche Ausdrucksweise und Bedeutung; zum Beispiel juristischer Sprachgebrauch für die Ausdrucksweise und für die Bedeutung (von Ausdrücken) in der juristischen Fachsprache, oder allgemeiner Sprachgebrauch für Ausdrucksweise und Bedeutungen in der Gemeinsprache;
- als Gegenbegriff zu Sprachsystem: die Verwendung der Einheiten und Regeln des Sprachsystems bei der Bildung von Äußerungen zum Zweck der Kommunikation (Sprachverwendung); diese Äußerungen können mündlich oder schriftlich erfolgen, aber z. B. auch in Form von Morsezeichen, Taubstummenzeichen.