Staatsbürgerschaft kennzeichnet die sich aus der
Staatsangehörigkeit ergebenden
Rechte und
Pflichten einer
natürlichen Person in dem
Staat, dem sie angehört. In diesem Sinne ist die Frage nach der Staatsangehörigkeit mit der Staatsbürgerschaft zu beantworten, der rechtlichen Zugehörigkeit zur
Gemeinschaft (Rechtsgemeinschaft) von
Bürgern eines Staates, den
Staatsbürgern, die unabhängig von der
Nationalität sein kann. Die Nationalität oder die
ethnische Abstammung eines Staatsbürgers muss nicht unbedingt im unmittelbaren Bezug zu einem Staat stehen.