Staatsbad


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Staatsbad
Staatsbäder sind Kurbetriebe im Besitz der deutschen Länder. Viele Staatsbäder haben ihren Ursprung in der feudalistischen Zeit des 18. und 19. Jahrhunderts, als die Landesherren Heilquellen in Besitz nahmen und Badeeinrichtungen erbauen ließen. Diese Kureinrichtungen blieben bis heute in Landesbesitz. Die Kurorte tragen den Titel Staatsbad, doch tatsächlich in Staatsbesitz befinden sich nur einzelne Bereiche des Kurbetriebs, nicht aber die Orte selbst.

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