Das
Staatshaftungsrecht ist der Bereich der
Haftung für staatliches
Unrecht. Staatshaftung soll vor allem die Verantwortlichkeit für
hoheitliches Handeln sein, denn auch rechtmäßiges Handeln der
Verwaltung kann Entschädigungen auslösen. Darüber hinaus fällt unter die Staatshaftung aber auch die Haftung des
Staates bei privatrechtlichem (
fiskalischem) Handeln.