Unter einem
Staatsziel, auch
Staatszielbestimmung oder
Staatszweck genannt (zur Abgrenzung siehe unten), versteht man die Definition eines Ziels, das ein
Staat zu erreichen sucht. Die Staatsziele werden in der jeweiligen
Verfassung festgeschrieben, bedürfen aber einer konkreten Umsetzung durch
Gesetz,
Verordnung oder
Satzung (siehe auch
Normenhierarchie). Da Staatsziele zwar Aufgaben an den Staat stellen, aber nicht regeln, wie diese Ziele konkret erreicht werden sollen, hat der
Gesetzgeber eine weite
Einschätzungsprärogative bezüglich der Umsetzung.