Als
Stadtschreiber bezeichnete man den mittelalterlichen oder frühneuzeitlichen Leiter einer städtischen
Kanzlei. Durch seine Bildung, Erfahrung und lange Dienstzeit konnte er auf die Stadtentwicklung oft einen bedeutenderen Einfluss ausüben als der jeweils nur kurzfristig amtierende Bürgermeister. Eine vergleichbare Funktion übte in den Niederlanden ein
Pensionär (Niederlande) (Pensionaris) aus. In der Gemeindeverwaltung der Schweiz gibt es den Stadtschreiber als Kanzleivorsteher noch heute (wobei der
Gemeindeschreiber eine ähnliche Funktion hat).