Das
Stapelrecht oder auch
Niederlagsrecht (
lat. Ius emporii, eigentlich „Marktrecht“ im Sinne von „Verkaufsrecht“) war im
Mittelalter das
Recht einer
Stadt, von durchziehenden Kaufleuten zu verlangen, dass sie ihre
Waren in der Stadt für einen bestimmten Zeitraum auf dem
Stapelplatz abluden, „stapelten“ und anboten. Teilweise konnten sich Händler durch Zahlung eines
Stapelgeldes von der
Stapelpflicht befreien. Zusammen mit dem Stapelrecht hatten die Städte meist ein
Umschlagsrecht. Beide Rechte verteuerten die betroffenen Waren und beförderten die Interessen städtischer Gewerbe.