Statuslehre (Recht)


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Statuslehre (Recht)
Die Statuslehre geht auf Georg Jellineks Schrift „System der subjektiven öffentlichen Rechte“ aus dem Jahre 1892 zurück. Sie beinhaltet eine Kategorisierung von Grund- oder Menschenrechten, welche auch eine entwicklungsgeschichtliche Sicht des Rechts wiedergeben kann.

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