Statut (Völkerrecht)


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Statut (Völkerrecht)
Als Statut wird im Bereich des Völkerrechts zumeist ein solcher völkerrechtlicher Vertrag bezeichnet, der eine internationale Organisation, ein Gericht oder ein sonstiges außenpolitisches Instrument konstituiert (statuiert) und gleichzeitig dessen Verfahrensordnung oder das Recht auf eine eigene Geschäftsordnung festschreibt.

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