Der Begriff
stehendes Gewerbe findet sich in der
Gewerbeordnung. Als
stehendes Gewerbe bezeichnet man
Gewerbebetriebe, die weder dem
Reisegewerbe noch dem sogenannten
Marktgewerbe zuzurechnen sind. Abgesehen von wenigen Ausnahmen, für die im Interesse der Allgemeinheit und zur Gefahrenabwehr eine besondere Genehmigung Voraussetzung ist (Gas, Elektrik), handelt es sich um ein freies Gewerbe und kann daher grundsätzlich von jedermann ausgeübt werden. Der Gewerbetreibende hat entweder seinen Namen als Firma zu führen oder im Falle einer
juristischen Person die Gesellschaft, wie z. B. eine
GmbH, kenntlich zu machen. Die Firma und deren Inhaber bzw. Geschäftsführer sind auf den Geschäftsbögen zu benennen. Üblicherweise werden eine oder mehrere
Niederlassungen betrieben, was jedoch nicht vorgeschrieben ist. Stehende Gewerbe sind zum Beispiel Verkaufsstellen, Handwerksbetriebe oder Gaststätten.