Der
Stellenplan ist die fortgeschriebene Aufstellung und zusammenfassende Darstellung von Arbeitsstellen (bei Beamten:
Planstellen) in der
Öffentlichen Verwaltung. Er dient der
Bewirtschaftung des Personalhaushaltes für die Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft und ist somit vorrangig ein personalwirtschaftliches Instrument.