Als
Sterbekasse (
Grabe- oder
Leichenkasse,
Totenlade,
Sterbelade,
Begräbniskasse) bezeichnet man kleine, im Wesentlichen die Deckung der Beerdigungskosten bezweckende, zum Teil mit
Krankenkassen verbundene Lebens
versicherer, die im
Todesfall das
Sterbegeld an die
Erben oder den Besorger der Bestattung auszahlen oder, wenn solche nicht vorhanden, die
Beerdigung auch selbst besorgen.