Stinnes-Legien-Abkommen


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Stinnes-Legien-Abkommen
Das Stinnes-Legien-Abkommen (amtlich: Satzung für die Arbeitsgemeinschaft der industriellen und gewerblichen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Deutschlands.) vom 15. November 1918 war eine Kollektivvereinbarung (Vertrag) zwischen 21 gewerblichen und industriellen Arbeitgeberverbänden und sieben Gewerkschaften (Freie, christliche und polnische Gewerkschaften). Seinen Namen verdankt es den beiden federführenden Unterzeichnern: dem Ruhrindustriellen Hugo Stinnes und dem Vorsitzenden der Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands Carl Legien, unterschrieben haben es aber auch auf Arbeitgeberseite z. B.: Alfred Hugenberg (Zeitungskonzern), Friedrich Springorum (Hoesch), Hans von Raumer (Zentralverband der Deutschen Elektrotechnischen Industrie), Carl Friedrich von SiemensWalther Rathenau (AEG) und Ernst Borsig und auf Arbeitnehmerseite z. B.: Adam Stegerwald (Christliche Gewerkschaften), Gustav Hartmann (Hirsch-Dunckersche Gewerkvereine) und Anton Höfle (Deutscher Technikerverband).

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