Straßenbaulast


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Straßenbaulast
Als Straßenbaulast bezeichnet man sämtliche mit dem Bau, der Unterhaltung und dem Betrieb von Straßen und Wegen zusammenhängenden Aufgaben und Pflichten. Verantwortlich für die Erfüllung dieser Aufgaben und Pflichten ist der so genannte Straßenbaulastträger. Der Begriff der Straßenbaulast ist rechtssystematisch nicht mit sonstigen Baulasten verwandt.

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