Das formelle Strafrecht, auch Strafprozessrecht genannt, ist in der Schweiz seit Inkrafttreten der
Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) am 1. Januar 2011 einheitlich geregelt. Zuvor existierten 26 kantonale Strafprozessordnungen sowie eine Bundesstrafprozessordnung für bestimmte der Bundesjustiz unterstehende Delikte. Eine weitere Strafprozessordnung existiert für das Militärstrafrecht, diese wurde durch die eidgenössische StPO jedoch nicht abgelöst. Das materielle Strafrecht ist im
Schweizerischen Strafgesetzbuch geregelt.