Strafvereitelung ist nach
deutschem Strafrecht die absichtliche oder wissentliche Vereitelung der Bestrafung des Täters oder eines
Teilnehmers einer rechtswidrigen Tat. Geschütztes
Rechtsgut ist demgemäß nach herrschender Ansicht die Straf
rechtspflege in ihrer Aufgabe, Strafen zu verhängen und zu vollstrecken.