Strafvollstreckung ist die Vollstreckung eines in einem
Strafprozess ergangenen
Urteils und bedeutet die Erzwingung der
Strafe durch
staatliche Organe. Sie unterscheidet sich vom
Strafvollzug dadurch, dass Letzteres das „Wie“, Ersteres das „Ob“ der Durchführung einer Strafe regelt. Das Strafvollstreckungsrecht ist ein Teilgebiet des
Strafprozessrechts, in
Deutschland geregelt in ff.
Strafprozessordnung. Diese Regelung ist jedoch bisher sehr lückenhaft, weshalb sich die
Bundesländer auf den gemeinsamen Text einer
Strafvollstreckungsordnung geeinigt haben, die zwar für die Gerichte nicht bindend, aber in der Praxis völlig unangefochten ist.