In Deutschland leitet und beaufsichtigt ein
Strahlenschutzbeauftragter (auch
SSB) Tätigkeiten zur Gewährleistung des Strahlenschutzes beim Umgang mit radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung (siehe u. a. §§ 31 bis 33
Strahlenschutzverordnung StrlSchV, §§ 13 bis 15
Röntgenverordnung RöV).