Der Begriff
Supranationalität (von
lateinisch supra, „über“, und
natio, „
Volk“ bzw. „
Staat“), seltener das Synonym
Überstaatlichkeit, kennzeichnet eine Ebene über der
Nation oder über dem
Nationalstaat. Supranationalität ist insbesondere ein Begriff des
Völkerrechts und der
Politikwissenschaft, genauer der Lehre der
internationalen Beziehungen. Sie bedeutet eine Verlagerung
rechtlicher Zuständigkeiten von der nationalstaatlichen auf eine höher stehende Ebene, die auch als
überstaatliche Organisation bezeichnet wird. Eine solche Ebene oder Organisation kann auch dann verbindliche Beschlüsse fassen, wenn nicht alle Mitglieder zustimmen. Die Alternative zur Kooperation von Staaten in Form supranationaler Organisationen ist das Zusammenwirken von Staaten nach dem Prinzip des
Intergouvernementalismus: Es sieht nur eine zwischenstaatliche Kooperation der Regierungen vor, ohne sie inhaltlich und räumlich zu vertiefen und zu institutionalisieren.