Synallagma (von
griechisch „Tausch, Handel“) ist ein Begriff des
Schuldrechts. Er bezeichnet das Gegenseitigkeits- oder Austauschverhältnis zweier Leistungen beim Vertrag. Der eine Teil leistet, damit er die Gegenleistung (das
Entgelt) bekommt und umgekehrt. Dies ist das Prinzip des „
do ut des“ (
lat.): Ich gebe, damit du gibst.