Der Täter-Opfer-Ausgleich ist eine Möglichkeit zur Zusammenwirkung von Täter und Opfer, um einen Konflikt außergerichtlich beizulegen oder zumindest durch das Bemühen des Täters für diesen eine Strafmilderung im Prozess zu erlangen. Der Täter-Opfer-Ausgleich ist in , StPO und StGB niedergeschrieben. Er gilt als ein Element der Umgestaltung des Strafrechts, um auch die Opferperspektive stärker in das Gerichtsverfahren einzubeziehen.