Türkische Verfassung von 1921


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Türkische Verfassung von 1921
Die Türkische Verfassung von 1921 wurde von der noch jungen Großen Nationalversammlung als Gesetz Nr. 85 verabschiedet. Der Grundsatz der Volkssouveränität wurde in Art. 1 geregelt, wobei Sultanat wie auch Kalifat zunächst unberührt blieben. Auf das Prinzip der Gewaltenteilung verzichtete die Nationalversammlung zu Gunsten einer von ihr verkörperten Gewalteneinheit (kuvvetler birligi).

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