Die
Türkische Verfassung von 1921 wurde von der noch jungen
Großen Nationalversammlung als
Gesetz Nr. 85 verabschiedet. Der Grundsatz der
Volkssouveränität wurde in Art. 1 geregelt, wobei
Sultanat wie auch
Kalifat zunächst unberührt blieben. Auf das Prinzip der
Gewaltenteilung verzichtete die Nationalversammlung zu Gunsten einer von ihr verkörperten
Gewalteneinheit (
kuvvetler birligi).