Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst


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Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
Als Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) werden mehrere Tarifverträge für die Beschäftigten (ausgenommen Beamte und Auszubildende) bei Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung von Bund und Kommunen bezeichnet, die am 1. Oktober 2005 in Kraft getreten sind. Durch den TVöD wurde der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT, BAT-O) sowie die parallel bestehenden Tarifverträge für Arbeiter des Bundes MTArb, MTArb-O und der kommunalen Arbeitgeber BMT-G II und BMT-G-O weitgehend abgelöst.

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