Teilhabe (Behinderte Menschen)


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Teilhabe (Behinderte Menschen)
Teilhabe behinderter Menschen in der Gemeinschaft bezeichnet nach einer Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus dem Jahr 2001 ihr „Einbezogensein in eine Lebenssituation“. „Behinderung“ bedeutet nach dieser Definition neben einer medizinisch diagnostizierbaren „Schädigung“ eine „Beeinträchtigung der Teilhabe als Wechselwirkung zwischen dem gesundheitlichen Problem (ICD) einer Person und ihren Umweltfaktoren“. Dabei ist die „Beeinträchtigung“ nicht vollständig objektivierbar (Beispiel: Es ist schwer anzugeben, wie stark jemand, der stottert, in der „Domäne mündliche Kommunikation in großen Gruppen“ beeinträchtigt ist, da dies neben seinem eigenen Selbstbewusstsein von der AkzeptanzToleranz und dem Respekt der Mitdiskutanten beeinflusst wird). Früher wurde Teilhabe behinderter Menschen in der Gemeinschaft mit dem Begriff Soziale Rehabilitation bezeichnet.

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