Teilzahlungsgeschäft


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Teilzahlungsgeschäft
Teilzahlungsgeschäft (oder Finanzkauf) ist im Warenhandel eine Vereinbarung zwischen Unternehmer und Verbraucher, die Bezahlung des fälligen Kaufpreises ausnahmsweise nicht sofort in einer Summe, sondern durch Teilzahlung in mindestens zwei Zahlungsraten zu erbringen. Das Gesetz spricht nicht von Raten, sondern von Teilzahlungen. Hierbei handelt es sich um die in kleinere Teilbeträge aufgeteilte Gesamtsumme des Kaufpreises.

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