Unter dem Begriff
Terminierungsentgelt (allgemein auch
Interconnection-Gebühr oder
Interconnect-Entgelt – je nach Fall auch
Zuführungsentgelt,
Originierungsentgelt,
Zusammenschaltungsentgelt oder auch kurz
IC-Gebühr oder
IC-Entgelt genannt) versteht man den Betrag, den eine
Telefongesellschaft bei der Netzzusammenschaltung für die
Terminierung (
Anrufzustellung,
Gesprächsabschluss) eines
Telefongesprächs in ein fremdes Netz bzw. für die Entgegennahme eines solchen aus einem fremden Netz zahlen muss.