Tibetische Herrscherurkunden


Deutschsprachige Wikipedia - Die freie EnzyklopädieDownload this dictionary
Tibetische Herrscherurkunden
Tibetische Herrscherurkunden sind in der tibetischen Schriftsprache abgefasste Schriftstücke, mit denen ein Rechtsgeschäft vollzogen oder bezeugt wird und die im Auftrag eines Herrschers ausgefertigt wurden. Diese Gruppe von Urkunden beinhaltet die Gewährung und Bestätigung von bestimmten Vorrechten (SteuerfreiheitWeiderechte, Landbesitz etc.) für Einzelpersonen, Familien, religiöse Einrichtungen (z.B. Klöster) und regionale soziale Gruppen (z. B. Adelsfamilien, Bewohner eines bestimmten Ortes, bestimmte Gruppe von Viehzüchtern) durch den jeweiligen Herrscher. Sie werden deshalb nach ihrem Urheber als „Tibetische Herrscherurkunden“ (tib.: bka´ shog, she bam, gtan tshig) bezeichnet. Die andere Gruppe von tibetischen Urkunden betrifft Verträge zwischen Privatpersonen, sozialen Gruppen (z. B. Einwohner verschiedener Dörfer, Gruppen von Viehzüchtern) und religiösen Einrichtungen (Klöster). Sie werden als „Tibetische Privaturkunden“ (tib.: gan rgya, khra ma) bezeichnet. Eine Mittelstellung zwischen diesen beiden Urkundenarten nimmt der Tibetische gerichtliche Vergleich (tib.: dpyad mtshams) ein, bei dem sich streitende Parteien unter Vermittlung eines Vertreters des Herrschers (Regierungsangehöriger) auf einen bestimmten Sachverhalt rechtlicher Art einigen und diesen Vergleich in einer Urkunde schriftlich festhalten und durch Untersiegelung bezeugen.

Mehr unter Wikipedia.org...


© Dieser Eintrag beinhaltet Material aus Wikipedia® und ist lizensiert auf GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons Attribution-ShareAlike License