Die Tierärztekammern (TÄK) oder Landestierärztekammern (LTK) sind berufsständische Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie ordnen die Belange der Tierärzte im freien (niedergelassenen) Beruf und ihre Ausbildungsfragen. Sie nehmen die ihnen auf der Grundlage des Landesrechts, den Heilberufe-Kammergesetzen, übertragenen Aufgaben eigenverantwortlich wahr. Das jeweils zuständige Landesministerium übt die Rechtsaufsicht (jedoch nicht die Fachaufsicht) aus.