Als
Tierkörperbeseitigungsanstalten wurden nach dem bis 2005 geltenden Tierkörperbeseitigungsgesetz die Anlagen zur
Tierkörperverwertung bezeichnet, in denen
Tierkörper, Tierkörperteile (Schlachtabfälle) und andere Erzeugnisse, deren unschädliche
Beseitigung geboten war, beseitigt wurden.