Titel (Recht)


Deutschsprachige Wikipedia - Die freie EnzyklopädieDownload this dictionary
Titel (Recht)
Als Titel (von lat. titulusmet. Ehre(nname), Ruhm sowie Auf-, Inschrift) werden in der Rechtswissenschaft eine Auszeichnung für besondere Verdienste, eine Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung sowie bestimmte Aufenthaltserlaubnisse für Nicht-EU-Bürger in der Europäischen Union bezeichnet.

Mehr unter Wikipedia.org...


© Dieser Eintrag beinhaltet Material aus Wikipedia® und ist lizensiert auf GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons Attribution-ShareAlike License