Als
Titel (von
lat. titulus =
met. Ehre(nname), Ruhm sowie
Auf-, Inschrift) werden in der
Rechtswissenschaft eine Auszeichnung für besondere Verdienste, eine Voraussetzung für die
Zwangsvollstreckung sowie bestimmte Aufenthaltserlaubnisse für Nicht-EU-Bürger in der Europäischen Union bezeichnet.