Als
Totalverweigerung oder genauer
totale Kriegsdienstverweigerung, kurz
TKDV, bezeichnet man in Deutschland die Verweigerung jeder öffentlichen Dienstverpflichtung, insbesondere des Militärdienstes (Wehrdienst) und aller denkbaren Ersatzdienste (
Zivildienst). Damit geht die Totalverweigerung über das im deutschen
Grundgesetz im gewährleistete Recht auf
Kriegsdienstverweigerung aus
Gewissensgründen hinaus.