Totschlag (Deutschland)


Deutschsprachige Wikipedia - Die freie EnzyklopädieDownload this dictionary
Totschlag (Deutschland)
Totschlag bezeichnet im deutschen Strafrecht die vorsätzliche Tötung eines Menschen, die weder die Strafdrohung erhöhenden Kriterien für Mord noch die privilegierenden und damit die Strafdrohung mindernden für eine Tötung auf Verlangen erfüllt.

Mehr unter Wikipedia.org...


© Dieser Eintrag beinhaltet Material aus Wikipedia® und ist lizensiert auf GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons Attribution-ShareAlike License