Mit der
Transportversicherung wird der Versicherungsschutz für
Transportgüter (Güterversicherung, § 130 Abs. 1 VVG) und
Transportmittel (
Kaskoversicherung, § 130 Abs. 2 VVG) hinsichtlich der Gefahren bei der Beförderung und Zwischenlagerung von Gütern angeboten.