[Datei:Secular States Map.svg|miniatur|Trennung von Religion und Staat weltweit. ]] [Datei:Staatsreligionen.png|rechts|miniatur|Länder mit Staatsreligionen: ]] Die
Trennung zwischen Religion und Staat bezeichnet religionsverfassungsrechtliche bzw.
staatskirchenrechtliche Modelle, in denen
Staat und
Kirchen sowie andere
Religionsgemeinschaften kraft staatlicher Gesetze organisatorisch getrennt sind, also nicht wie in
Staatskirchentum oder
Theokratie verbunden. Diese Trennungsmodelle können unterschiedlich ausgeprägt sein. Sie reichen vom restriktiven Verbot der Religionsausübung im öffentlichen Raum, wie zum Beispiel
Albanien 1968–1990 (
Staatsatheismus), über die besonders strikte Trennung zwischen Religion und Staat in öffentlichen Schulen und sonstigen Körperschaften des Staates (
Laizismus) bis hin zu verschiedenen Kooperationsformen, in denen eine Trennung der Aufgaben- und Durchführungsbereiche prinzipiell aufrechterhalten bleibt. Zwar werden in Kooperationsformen (
Runder Tisch, Schulunterricht u. ä.) Religionen und Weltanschauungen nicht mehr traditionell als Verbündete mit ähnlicher Machtstellung aufgefasst, weil der Staat ihnen gegenüber ein Rechtsmonopol behauptet, aber ihre bevorzugte Behandlung und ein nachhaltiger Schutz zu ihrer freien Entfaltung werden doch als eine öffentliche Angelegenheit angesehen. Deshalb erlauben diese schwachen Formen der Trennung unter weitgehender Wahrung der weltanschaulichen Neutralität des Staates auch eine punktuelle Partnerschaft mit Religions- und
Weltanschauungsgemeinschaften. Politische Theorien und Haltungen, die eine radikale Trennung zugunsten laizistischer und atheistischer Positionen in der Gesellschaft vorantreiben wollen, werden als
Säkularismus bezeichnet.