Das
Umschlagsrecht wurde einer
Stadt vom jeweiligen
Landesfürsten verliehen. Durchziehende
Kaufleute wurden hierdurch verpflichtet, ihre Waren vom bisherigen Transportmittel abzuladen und auf Transportmitteln der Stadt, etwa Schiffen oder Karren, weiterzubefördern. Zusammen mit dem Umschlagsrecht hatten die Städte meistens ein
Stapelrecht.