Umschlagsrecht


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Umschlagsrecht
Das Umschlagsrecht wurde einer Stadt vom jeweiligen Landesfürsten  verliehen. Durchziehende Kaufleute wurden hierdurch verpflichtet, ihre Waren vom bisherigen Transportmittel abzuladen und auf Transportmitteln der Stadt, etwa Schiffen oder Karren, weiterzubefördern. Zusammen mit dem Umschlagsrecht hatten die Städte meistens ein Stapelrecht.

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