Das
Umweltgesetzbuch (UGB) war ein
deutsches Gesetzesvorhaben auf
Bundesebene, mit dem das deutsche
Umweltrecht bundeseinheitlich kodifiziert werden sollte. Nach den so genannten „Professorenentwürfen“ aus den 1990er Jahren, dem Kommissionsentwurf folgten schließlich Referentenentwürfe des
Bundesumweltministeriums (BMU). Ende Januar 2009 erklärte der deutsche Umweltminister
Sigmar Gabriel das Umweltgesetzbuch für gescheitert.