Unabkömmlichstellung (UK) und Zurückstellung


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Unabkömmlichstellung (UK) und Zurückstellung
Aus dringenden Gründen kann eine Person, die den Wehr- oder Zivildienst antreten soll, sich unabkömmlich bzw. zurückstellen lassen. Beide Verfahren dürfen dabei aber nicht zu einer kompletten, sondern nur befristeten Freistellung (in der Regel für ein Jahr) führen. Mit dem Aussetzen der Wehrpflicht in Deutschland zum 1. Juli 2011 entfällt das Verfahren.

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