Unehelichkeit,
Nichtehelichkeit oder Außerehelichkeit bezeichnet
rechtlich die
Geburt eines
Kindes außerhalb einer
Ehe; sie wurde früher auch
Illegitimität genannt und galt als
Ehrenmakel. Demgegenüber bezeichnet
Ehelichkeit die Geburt eines Kindes
innerhalb einer Eheverbindung oder seine rechtliche Anerkennung als eheliches Kind.