Als
Untertan oder
Subjekt (lat.
subicere „unterwerfen, unterordnen“) wurde vom
Mittelalter bis ins
19. Jahrhundert eine Person bezeichnet, die der
Herrschaft eines anderen unterworfen ist. Untertanen waren nicht in vollem Umfang persönlich
frei. Das Verhältnis zwischen dem Untertanen und seiner
Obrigkeit war rechtlich geregelt und konnte sich sehr unterschiedlich gestalten: von eher symbolischer Unterordnung über
Knechtschaft bis hin zur
Leibeigenschaft. Der Philosoph
Hegel bestimmt das soziale Verhältnis des Untertans als die mittlere zivilisatorische Stufe von Maßnahmen zum Ausgleich unvereinbarer Interessensunterschiede, welche zwischen dem aggressiven Zweikampf und dem Schluss eines bindenden Vertrages anzusiedeln ist.