Urteilsvermögen ist das Vermögen, sich ein eigenes
Urteil zu bilden. „Vermögen“ heißt dabei die Möglichkeit als Fähigkeit und Können.
Urteilsfähigkeit und
Urteilskraft sind insofern synonym. „Urteil“ bezeichnet die korrekte Einordnung einer Situation oder eines Sachverhaltes und ist so die Grundlage des nachfolgenden, auf
Vernunft gegründeten Handelns.