Das
Völkerrecht (
Lehnübersetzung zu
lat. ius gentium, „Recht der Völker“) ist eine überstaatliche, auch aus Prinzipien und Regeln bestehende
Rechtsordnung, durch die die Beziehungen zwischen den
Völkerrechtssubjekten (meist
Staaten) auf der Grundlage der Gleichrangigkeit geregelt werden. Der Begriff
internationales Recht wird seit dem 19. Jahrhundert oft synonym verwendet, welches u. a. auf den starken Einfluss des englischen Fachbegriffs
international law zurückzuführen ist.