Die
verbotene Eigenmacht (
BGB) ist die Beeinträchtigung des unmittelbaren
Besitzes durch widerrechtliche Entziehung oder Störung. Sie löst unterschiedliche
Rechtsfolgen wie zum Beispiel das
Selbsthilferecht des Besitzers und des
Besitzdieners aus. Die verbotene Eigenmacht ist daher der zentrale Grundbegriff des Besitzschutzes im deutschen
Zivilrecht.