Verbotene Eigenmacht


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Verbotene Eigenmacht
Die verbotene EigenmachtBGB) ist die Beeinträchtigung des unmittelbaren Besitzes durch widerrechtliche Entziehung oder Störung. Sie löst unterschiedliche Rechtsfolgen wie zum Beispiel das Selbsthilferecht des Besitzers und des Besitzdieners aus. Die verbotene Eigenmacht ist daher der zentrale Grundbegriff des Besitzschutzes im deutschen Zivilrecht.

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