Verbrechen der Aggression


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Verbrechen der Aggression
Verbrechen der Aggression (engl. Crime of Aggression) ist ein Straftatbestand im Völkerstrafrecht, der gemäß Artikel 5, Absatz 1 Buchstabe d des Römischen Statuts in die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) fällt. Es ist gleichzusetzen mit den drei anderen Straftatbeständen, die der Gerichtsbarkeit des IStGH unterliegen, dem Völkermord, dem Verbrechen gegen die Menschlichkeit und dem Kriegsverbrechen. Mittels Änderungen des Römischen Statuts durch die Resolution RC/Res.6 vom 11. Juni 2010 wurde das Verbrechen der Aggression in Artikel 8 bis des Statuts definiert. Die Änderungen gelten nur für diejenigen Vertragsstaaten, die sie ratifiziert haben. Bisher haben 23 Vertragsstaaten die Änderungen angenommen bzw. ratifiziert (Stand Juli 2015).

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