Bei einer
Vereidigung leistet eine Person einen
Eid. Von einer
Beeidigung wird dagegen gesprochen, wenn Personen generell Aussagen und Gutachten „durch Eid versichert“ werden. Der Sprachgebrauch ist uneinheitlich. Für eine feierliche Vereidigung wird im
österreichischen Sprachgebrauch auch der Begriff
Angelobung, in der Schweiz auch
Anlobung verwendet.