Die
Vereinsregisterverordnung (VRV) stellt in Deutschland die
gesetzlichen Vorschriften zur Führung des
Vereinsregisters. Da das Vereinsrecht grundsätzlich
Privatrecht ist, das
Registerrecht regelmäßig jedoch öffentliches Recht, steht die Vereinsregisterverordnung in der Schnittmenge beider Rechtsmaterien. Die öffentlich-rechtliche Natur des Vereinsrecht (geregelt im
Vereinsgesetz) ist für die Vereinsregisterverordnung nicht von Belang.