Verfügung von Todes wegen


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Verfügung von Todes wegen
Eine Verfügung von Todes wegen ist eine Anordnung, die eine (oder mehrere) natürliche Person(en) für den bedingt aufschiebenden Fall ihres Todes trifft (treffen). Die Verfügung wird also erst nach ihrem Tod, bzw. nachdem sie für tot erklärt wurde(n), wirksam. Darin werden häufig Vermögensübergänge geregelt.

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