Verfall (Recht)


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Verfall (Recht)
Der Verfall ist eine repressive Maßnahme des deutschen Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts. Er ist zu unterscheiden von der kartellrechtlichen Vorteilsabschöpfung und der präventiven Gewinnabschöpfung durch Polizei und Ordnungsbehörden.

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